Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.